Anlage 3 DirektZahlDurchfV
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1699 - 1701)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1699 - 1701)